Einwohnerrat entscheidet über Sonderkredit Veloweg

Lies den Bericht genau, z. B. diesen Text

„In den Gemeinden Buchrain, Ebikon, Dierikon und Root wurde in den vergangenen Jahren ein Projekt zum Hochwasserschutz und zur Revitalisierung der Ron umgesetzt. Im Zuge dieses Projektes entstand parallel zum Fluss ein Unterhaltsweg. Dieser Ronweg kann künftig durch Fussgängerinnen und Fussgängern genutzt werden. Er bietet eine Längsverbindung entlang des Flusses und dient auch als Wanderweg. Die Linienführung des Gleisweges überschneidet sich teilweise mit der des Ronwegs, sodass Fussgängerinnen und Jogger in Zukunft auf diesen Abschnitt ausweichen können. Auf dem Gleisweg sind jedoch keine Verbotsschilder für Fussgängerinnen und Fussgänger geplant. Es wird davon ausgegangen, dass der Fussverkehr den idyllischeren Weg entlang der Ron bevorzugen wird.
Der Gleisweg ist eine Veloalltagsroute. Diese Veloverbindung ist für den täglichen Gebrauch gedacht und soll ein sicheres sowie zügiges Vorankommen gewährleisten. Für die Sicherheit und Attraktivität des Gleisweges ist es wichtig, dass diese Veloverbindung asphaltiert ist. Dies sorgt für den notwendigen Komfort der Velofahrenden und ermöglicht einen ganzjährigen Winterdienst. So können Pendlerinnen und Pendler zu jeder Jahreszeit von der direkten Verbindung profitieren, ohne vom Spritzwasser eines Kieswegs vollgespritzt zu werden.
Schnelle E-Bikes mit Geschwindigkeiten bis zu 45 km/h dürfen den neuen Radweg benutzen, was ausdrücklich erwünscht ist. Der Radweg ist als Strecke für Pendlerinnen und Pendler vorgesehen, um einen Teil des motorisierten Verkehrs von der Hauptachse auf den Radweg zu verlagern.“

Auf Seite 15 heisst es: „Um die wachsende Mobilität abwickeln zu können, braucht es eine Verlagerung auf den ÖV sowie die Förderung des Velo- und Fussverkehrs. Die wichtigste Massnahme zur Förderung des Veloverkehrs ist die Realisierung des Gleiswegs von Ebikon bis Root. Dieser bringt mehr Sicherheit für Velofahrerinnen und Velofahrer. Der neue Veloweg trägt zudem zu einer Verlagerung des Verkehrs vom MIV auf den Langsamverkehr bei.“

Tatsächlich besteht aber bereits ein Weg entlang der Ron, wie auf dem Titelfoto des Antrags dargestellt ist. Dieser führt durchgehend bis nach Buchrain.

Wenn der Gleisweg fertiggestellt wäre, dann würde es einen Abschnitt zwischen Ebikon und Buchrain geben mit dem bereits bestehenden Rad-/Fussgängerweg (siehe Foto), einem Teilstück des Ronwegs und entlang der Gleise den Gleisweg. Alle Wege dürfen grundsätzlich von Fussgängern und Velofahrenden genutzt werden – mit all den bekannten riskanten Situationen eines solchen Mischverkehrs.

Die Pendler müssen ja dann weiterfahren Richtung Ortskern Ebikon/Luzern. Ab hier ist die Strecke dann voll von gefährlichen Stellen: Unterführung am Bahnhof und Passieren des provisorischen Bushubs bzw. Passieren der Kreuzung (Richtung Ballastbau/Bueristutz) und Passieren der Unterführung am Risch, dann die gesamte Kaspar-Kopp-Strasse….

Hier wäre dringend Handlungsbedarf, nicht nur für Pendler, sondern für alle Verkehrsteilnehmer. In der Kaspar-Kopp-Strasse für SchülerInnen, AnwohnerInnen usw.

5.9. Ausbau Veloweg Richtung Luzern
Der Kanton Luzern entwickelt ein neues Velokonzept, das die Weiterentwicklung der Veloinfrastruktur in den nächsten 10 bis 15 Jahren sicherstellt. Ziel ist ein attraktives, zusammenhängendes, durchgängiges und sicheres Velowegnetz im ganzen Kanton Luzern. Das Kernstück bildet der «Masterplan Velo 2035». Dieser umfasst den neuen kantonalen Velonetzplan, einen Massnahmenplan und eine Massnahmenliste sowie Standards für Fuss- und Veloverkehr.
Ein Teil dieses «Masterplans Velo 2035» ist der Bau des Gleiswegs von Root nach Ebikon und die anschliessende Verlängerung bis ins Stadtzentrum von Luzern. Die Gemeinde Ebikon erarbeitete dazu ein entsprechendes Vorprojekt. Dieses sieht unter anderem die Neugestaltung der Kaspar-Kopp-Strasse vor. Die geplante Weiterführung vom Bahnhof Ebikon soll bis Ende 2024 in den revidierten Kantonalen Richtplan integriert werden. Die Massnahmen der kantonalen Velonetzplanung können hingegen frühestens in das Agglomerationsprogramm der 6. Generation aufgenommen werden. Sodass eine Umsetzung erst ab 2032 realistisch ist.
Gewisse Massnahmen sollen aber unabhängig vom Agglomerationsprogramm bereits früher umgesetzt werden. Wann genau der Anschluss des Gleisweges an die Stadt Luzern erfolgt, lässt sich jedoch noch nicht abschätzen. Der Bau des gemeinsamen Gleiswegs durch die Rontaler Gemeinde ist allerdings eine wichtige Voraussetzung dafür.

Übrigens: Seit dem 1. Januar 2023 ist das nationale Veloweggesetz (VWG) in Kraft. Dies verpflichtet die Kantone, bis 2042 durchgehende und sichere Velowegnetze zu planen und zu bauen.

Man muss schon genau und viel lesen, auch in den Berichten der öffentlichen Auflage, um z. B. solche Informationen zu entdecken: „Als Böschungssicherung ist entlang der Ron eine Winkelstützmauer mit einer Länge von ca. 200 Metern erforderlich. Die Höhe der Mauer beträgt UK-Fundation bis OK Mauerkrone ca. 1.0 – 1.7 Meter.“

Und weshalb heisst es im Bericht für den Einwohnerrat: „Der neue Radweg wurde in der Planung in sechs Abschnitte unterteilt. Er beginnt beim Bahnhof Ebikon.“ Wie bitte? In der öffentlichen Auflage findet man diesen Text, in dem der Abschnitt T1 ganz klar nicht am Bahnhof beginnt, sondern „nach“ dem Bueristutz:


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