Die Idee für einen Gleisweg geht weit zurück. In den Medien erfahren wir 2017 davon.
Jetzt geht es darum, ob Ebikon mitmachen will und ob der Einwohnerrat für einen entsprechenden Sonderkredit stimmt.
Aus der öffentlichen Auflage des Projekts Veloroute Gleisweg Teil 1 stammt folgender Text:
Auf Seite 8 und 9 findet sich darin der folgende Text:
2.6.3 Ausbaugrad Abschnitt T1
Aufgrund der finanziellen Randbedingen und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit musste von der im GVK LuzernOst skizzierten Ideallinie in der Gemeinde Ebikon abgewichen werden. Das Projekt Gleisweg endet daher am Knoten Buchrain-/ Ronstrasse. Die Veloführung über den Knoten ist nicht Projektbestanteil. Allfällig notwendige Massnahmen sind durch die Gemeinde Ebikon eigenständig zu projektieren und umzusetzen.
Die Bushaltekante «Ebikon, Halte» wird in Fahrtrichtung Buchrain durch das vorliegende Radwegprojekt tangiert. Die Haltekante ist als Bushaltebucht ausgebildet entspricht nicht den Anforderungen der Hindernisfreiheit. Im Zusammenhang der geplanten Überbauung des Gebiets «A de Ron» strebt die Gemeinde Buchrain langfristig eine Verschiebung der Haltekante an (Bauzone mit Bebauungsplanpflicht). Im Rahmen des vorliegenden Projek-tes ist die Haltekante als Fahrbahnhaltestelle gemäss den Anforderungen des Behinder-tengleichstellungsgesetzes (BehiG) auszugestalten.
Die bestehende Haltekante in Fahrtrichtung Ebikon, Bahnhof wird durch den Gleisweg nicht tangiert und ist somit nicht Projektbestandteil.
Im Abschnitt zwischen dem Knoten Buchrain-/ Ronstrasse und der Ronbrücke wird der Veloverkehr auf dem bestehenden Rad-/ Gehweg geführt. Der Rad-/ Gehweg ist auf eine Regelbreite von 4.0 m auszubauen. Dies bedingt die Erstellung einer Stützkonstruktion entlang des Wegabschlusses auf Seite der Ron.
Der Knoten Ron-/ Industriestrasse weist bezüglich der Knotensichtweite Defizite auf. Die Knotensichtweiten aus der Industriestrasse nach rechts auf den kombinierten Rad-/ Geh-weg sowie auf die Ronstrasse sind durch das Brückengeländer und den Freileitungsmast beeinträchtigt. Im Rahmen des vorliegenden Projektes sind diese Sicherheitsdefizite zu beheben, wobei die Querungsbreite von b = 2.5 m in Abweichung zu Kapitel 2.6.2 beibehalten wird.
Im Abschnitt zwischen der Ronbrücke und dem Bahnhof Buchrain sind die Velofahrenden via Industriestrasse zu führen. Entgegen bisherigen Planungen auf Stufe Vorstudie und Vorprojekt ist auf den Bau eines von der Fahrbahn abgesetzten kombinierten Rad-/ Gehweges zu verzichten.
Gemäss Entscheid der Gemeinde Ebikon sind die Velofahrenden entlang der Industriestrasse im Mischverkehr zusammen mit dem MIV auf der Fahrbahn zu führen. Aufgrund des aktuellen Verkehrsaufkommens auf dieser Strecke, erachtet die Gemeinde Ebikon die Verkehrssicherheit als ausreichend gewährleistet. Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sind ausschliesslich im Bereich des Grundstücks Nr. 1895 vorzusehen, um Konflikte zwischen der Parkierung und Veloführung zu minimieren.
Im Abschnitt zwischen der Industriestrasse und dem Bahnhof Buchrain verläuft die ge-plante Linienführung auf einer SBB-Parzelle. Der Gleisweg ist in diesem Abschnitt als Radweg mit Regelbreite gem. Kapitel 2.6.2 auszubauen. Diese beträgt für den kombinier-ten Rad-/ Gehweg b = 4.0 m. Dieser Projektabschnitt dient zusätzlich dem landwirtschaft-lichen Verkehr zwecks Erschliessung der angrenzenden Grünflächen. Die Landwirt-schaftsfahrzeuge verkehren ab der Ronbrücke beim Bahnhof Buchrain zu ihren jeweiligen Parzellen – mit entsprechenden Sicherheitsrisiken für den Rad-/ Fussverkehr. Die Sicherheitsrisiken werden von der Projektleitung Gleisweg akzeptiert.
Erinnerst du dich daran, was man uns 2018 in Aussicht gestellt hat? Im Gesamtverkehrskonzept GVK LuzernOst – Massnahmen Langsamverkehr wurde uns eine durchgezogene rote Linie mit Nummer 3 als Gleisweg dargestellt, als Ausbau für den Veloverkehr bezeichnet. Dieser begann in Höhe Maihof und führte durch die Kaspar-Kopp-Strasse am Bahnhof/Bushub vorbei über den Knoten Buchrain-/Ronstrasse.
Nun erfahren wir aus der Planauflage, dass der Gemeinderat „Aufgrund der finanziellen Randbedingen und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit“ den grössten Teil des Gleisweges auf unbestimmte Zeit nicht realisieren will! Den Teil der Veloroute, wo es am meisten Sicherheitslücken gibt, wo am meisten Bedarf besteht für ein Veloroute.
Stolz wird der Velo-Highway in den Medien von Gemeinderat Bienz präsentiert, er solle die Verkehrssicherheit erhöhen. Mag sein, das gilt aber kaum für das kleine Stück auf Ebikoner Boden. Dort sind nur geringe Anpassungen geplant, der eigentliche Weg besteht bereits und wird ja auch täglich häufig benutzt. Dies bemerkt übrigens auch Roman Hodel von der LZ in seinem Bericht. Er stellt auch eine wesentliche Frage: „Fragt sich noch, wer die neue Veloachse nutzen wird? Denn der Grossteil der Rontaler Bevölkerung lebt auf der anderen Talseite.
Im Rontaler vom 7. November 2024 Nr.44/45 findet sich folgender Bericht:
Da stellt sich mir die Frage, ob Ebikon sich tatsächlich mit seinem Anteil T1 beteiligen muss? Wäre es nicht sinnvoller zu verzichten und das Geld in den 2018 geplanten Streckenabschnitt des Gleisweges innerorts zu investieren?
Schreibe einen Kommentar