Anforderungsprofil Gemeinderat

Dazu äussert sich der Verband Luzerner Gemeinden:

Aufpassen: Ebikon hat inzwischen kein CEO-Modell mehr, wie noch im Text erwähnt, sondern ist mit Horw, Emmen und Kriens vergleichbar (siehe 2.3. Geschäftsleitungs-Modell: Der Gemeinderat tritt in diesem Modell als Verwaltungsrat und Geschäftsleitung auf. Hier gilt ein Ressortsystem, und die einzelnen Gemeinderäte haben eine direkte Führungsfunktion gegenüber den ihnen zugeteilten Abteilungen der Verwaltung. Dadurch haben die Gemein-
deräte in diesem Modell in der Regel höhere Pensen.

Beim VLG heisst es entsprehend:

Es ist daher zentral, das Anforderungsprofil stets in den Zusammenhang mit dem in der Gemeinde gültigen Führungsmodell zu bringen. So sind die Anforderungen an ein Gemeinderatsmitglied, welches ausschliesslich in der strategischen Führung tätig ist, etwas an ders zu gewichten, als wenn ein Gemeinderatsmitglied operative Ressortverantwortung hat.

Unter Punkt 5 heisst es: Anforderungsprofil für Mitglieder des Gemeinderates
Unabhängig vom Führungsmodell sollten die nachfolgenden persönlichen Voraussetzungen/Kompetenzen erfüllt sein, um die Aufgaben als Gemeinderatsmitglied erfüllen zu können.

  • gefestigte private und berufliche Verhältnisse
  • zeitliche Flexibilität im Rahmen des voraussichtlichen Pensums
  • Bereitschaft zu einem mehrjährigen Engagement (idealerweise mehr als eine Legislatur-
    periode)
  • positive Einstellung zum Staat/zur öffentlichen Hand
  • offen, interessiert, motiviert
  • ausgeglichen, belastbar, konfliktfähig
  • gradlinig, sachlich, entscheidungsfreudig
  • innovativ
  • diskret, pflichtbewusst
  • Durchsetzungsvermögen
  • Führungskompetenzen
  • Bereitschaft und Freude, Leitungs- und Führungsaufgaben zu übernehmen
  • Bereitschaft zur Kommissionsarbeit sowie Partizipation an Anlässen
  • loyal, team- und konsensfähig
  • Freude am Kommunizieren
  • Freude am Kontakt mit Menschen
  • Lernbereitschaft (Bereitschaft zur Weiterbildung)

Unter Punkt 6 heisst es: Zusätzliche Anforderungen für besondere Bereiche/Ressorts

6.3. Bauwesen Der Gemeinderat/die Gemeinderätin mit dem Ressort Bauwesen verantwortet die Baubewilligungsverfahren und ist darüber hinaus zuständig für Raumplanung, Tiefbau, Verkehr, Leitung Infrastruktur, Umwelt und Energie.Ein solides Grundwissen im Bereich des Planungs- und Baurechts ist von Vorteil.

Es geht um Rechtsfragen, Grundwissen sei ein Vorteil, aber keine Voraussetzung. Und tatsächlich gibt ja eine entsprechende, sehr gut aufgestellte Fachabteilung mit Erfahrung.

Daher sehe ich die Aussage des bisherigen Gemeinderates Hans Peter Bienz in der heutige LZ, aber auch auf seinem Flyer, „er bringe als einziger der Kandidierenden die dafür notwendigen Kompetenzen und Qualifikationen mit“, ausschliesslich als Wahlkampfparole. Mit Tatsachen hat diese Aussage meiner Meinung nach nichts zu tun.


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